Irritation um Gesundheitszeugnis beseitigt

29. Oktober 2013
Rubrik: Öffentliche Nachrichten

Die Anfang 2013 herausgegebene "Leitlinie zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut" sorgte mancherorts in den Veterinärämtern, die für die Ausstellung des Bienengesundheitszeugnisses zuständig sind, für Verwirrung.

Bei einer Besprechung im Umweltministerium in München, welches in Bayern für die Tierseuchenbekämpfung zuständig ist, wurde klargestellt, dass die Bienenseuchen-Verordnung nicht geändert wurde und es nach wie vor möglich ist, für das Wandern / Verstellen von Bienenvölkern eine Bescheinigung nach § 5 Abs. 3 zu bekommen. Die zuständigen Stellen wurden entsprechend informiert.

Schreiben des bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz